Ziele der Betreuung im Lernprojekt
Oberstes Ziel unserer Arbeit im Lernprojekt ist, die Schulfähigkeit von Kindern und Jugendlichen wiederherzustellen und sie in eine Regelschule bzw. weiterführende Maßnahme zu integrieren, um einen Abschluss zu ermöglichen.
Das Hauptaugenmerk unserer pädagogischen Arbeit liegt deshalb, neben dem Vermitteln der tatsächlichen Lerninhalte, vorrangig im Bereich der sozialen Kompetenzen. Dazu gehören mehrere Teilziele:
- Erwerb sozialer Kompetenzen
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Gewöhnung an eine feste Tagesstruktur
- Vermittlung gewaltfreier Konfliktbewältigung
- Anleitung im Umgang mit Regeln und Grenzen
- Lernbereitschaft und-motivation stärken
- Förderung der Konzentrationsfähigkeit
- Förderung der Selbstwirksamkeit
- Erkennen von Wissenslücken und Aufholen des Schulstoffes
- Erhöhung der Frustrationstoleranz
Aufnahme von Kindern & Jugendlichen
Zu unserer Zielgruppe gehören Jugendliche im Alter von 12-16 Jahren, die eine ausgeprägte Schulproblematik (dysfunktionale Verhaltensweisen, Verweigerung, lange Schulabstinenz) aufweisen.
Wir nehmen Jugendliche bei uns auf, die:
- ein hohes Maß an Schuldistanz aufweisen (d.h. sie
kommen zum Unterricht, lassen sich jedoch nicht auf
seine Inhalte ein, passive Verweigerung, Nicht-ankommen
in der Schule, Fehlzeiten von mind. 2 Tagen pro
Schulwoche) - emotionale und soziale Defizite aufweisen, sowie damit
einhergehende Lern- und Leistungsproblemen - in Konflikte mit LehrerInnen und MitschülerInnen geraten
- ein geringes Selbstwertgefühl aufgrund von negativen
Erfahrungen aufweisen, das durch ausagierendes Verhalten
(laut sein, Unterricht stören, provozieren etc.)
überspielt wird.
Verfahren der Aufnahme
Eine Aufnahme bei uns ist nur über das zuständige Jugendamt auf Basis der rechtlichen Grundlage nach § 27, 29 und 35a SGB VIII möglich.
- Die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, ggf. stationäre Einrichtung, in der das Kind untergebracht ist) stellt einen Antrag auf HzE beim zuständigen Jugendamt.
- Das Jugendamt stellt eine Anfrage an unseren Träger für eine Betreuung in unserem Lernprojekt.
- Wir vereinbaren ein Termin mit den Eltern, dem Jugendlichen, ggf. dem Vormund und stellen unser Lernprojekt vor.
- Wenn sich alle eine Aufnahme in unserer Lerngruppe vorstellen können, beschließt das Jugendamt die Aufnahme bei uns. Eine erzwungene Unterbringung ist bei uns nicht möglich.
- Die Eltern stellen mit unserer Unterstützung einen Antrag auf Schulbesuchsbefreiung nach §36 Abs.4 BbgSchulG oder § 46 Abs.5 Berliner Schulgesetz. Dann erfolgt die Aufnahme bei uns.
Verlauf der Hilfe
- Die Jugendlichen können bis zu einem Jahr bei uns betreut werden mindestens aber 1 Monat
- Reduzierte Stundenzahl (drei Stunden täglich), täglichFrühstück und Mittag,
- Öffnungs- und Betreuungszeiten Mo-Fr von 8.00 bis 13.00 Uhr
- Ist der/die Jugendliche bereit für eine Reintegration in eine Schule oder weiterführende Maßnahme leitet die stationäre Einrichtung alle nötigen Schritte dafür in die Wege. Das Lernprojekt ist dabei unterstützend tätig
- Bei Bedarf ist auch eine schrittweise Reintegration möglich (tageweise und langsam steigernd).
Lernprojekt – Leistungen
- Halbjährliche Entwicklungsberichte
- ein Abschlussbericht
- Unterricht mit Lehrpersonal
- Einzelgespräche/ Einzelarbeit
- Gemeinsame Ausflüge und Projekttage
- Täglich zwei Mahlzeiten (Frühstück und Mittag)
- Sportangebote